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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

»Bei jedem Vierten lag der Stundenlohn unter fünf Euro« PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Gitta Düperthal   
Freitag, den 13. Januar 2012 um 05:49 Uhr

Rund 560000 Menschen haben in der BRD zwar einen Job, können davon allein aber nicht leben. Ein Gespräch mit Wilhelm Adamy

Wilhelm Adamy ist Arbeitsmarktexperte des Deutschen Gewerkschaftsbundes

Nach einer neuen Studie des DGB müssen rund 560000 sozialversichert Beschäftigte trotz Jobs noch zum Amt, um Hartz IV zu beantragen. Wie ist es zu dieser fatalen Entwicklung gekommen?

Der Niedriglohnsektor in Deutschland wächst – wobei die Zahl der Vollzeitjobber, die davon betroffen sind, leicht abgenommen hat. Denn den Gewerkschaften ist es gelungen, in elf Branchen Mindestlöhne durchzusetzen. Für die Familien gibt es einen Kinderzuschlag, der die Hartz-IV-Bedürftigkeit mitunter verhindert. Der Anteil der erwerbstätigen Armen mit sozialversicherten Teilzeitjobs ist hingegen deutlich gestiegen. Bundesweit müssen aber immer noch 2,5 Prozent aller sozialversichert Beschäftigten auf Hartz IV aufstocken.

In welchen Branchen werden diese Niedriglöhne hauptsächlich gezahlt?

Überraschenderweise zahlen Branchen, die dem internationalen Wettbewerb unterliegen, kaum Niedriglöhne. Das Risiko, mies bezahlt zu werden, ist im verarbeitenden Gewerbe insofern relativ gering.

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