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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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175 Euro Taschengeld PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Barbara Dribbusch   
Samstag, den 21. Januar 2012 um 16:01 Uhr

Hartz-IV-Empfänger können mit freiwilliger Arbeit als "Bufdi" seit Januar bis zu 175 Euro dazu verdienen. Das lohnt sich. Doch die Nische ist klein.

BERLIN taz | Susanne W. (Name geändert) hat die Sache selbst in die Hand genommen. Mit einer Art Bewerbung marschierte die 58-jährige langzeitarbeitslose Sozialarbeiterin zur Caritas in Berlin und sprach auch bei einem privaten Seniorenheim vor, um sich als "Bundesfreiwillige" (Bufdi) zu melden. Der Sozialdienst ist für die Bezieher von Arbeitslosengeld II seit Januar attraktiver geworden: Sie dürfen vom Bufdi-Taschengeld künftig 175 Euro zusätzlich zu ihren Hartz-IV-Bezügen behalten.

Die Caritas versprach, die Bewerbung zu prüfen. Und der Betreiber des Seniorenheims erwägt, sich als "Einsatzstelle" für Bundesfreiwillige registrieren zu lassen, um Susanne W. in der Altenhilfe einsetzen zu können. "Ich habe mich schnell gekümmert", sagt sie, "es ist meine Chance, weil es ja kaum noch 1-Euro-Jobs gibt."

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