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Hartz-IV-Empfänger - Bundessozialgericht stärkt Sozialdatenschutz PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: RPO   
Mittwoch, den 25. Januar 2012 um 21:25 Uhr

Kassel (RPO). Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat den Sozialdatenschutz für Hartz-IV-Empfänger gestärkt. Ein Jobcenter dürfe nicht ohne weiteres Informationen über Hartz-IV-Empfänger weitergeben, urteilte der 14. Senat am Mittwoch.

Jobcenter dürfen Informationen über Hartz-IV-Empfänger nicht beliebig weitergeben. Es unterliege dem Sozialdatenschutz, wer arbeitslos sei und staatliche Hilfsleistungen beziehe, stellte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Mittwoch klar. Ohne Erlaubnis der betroffenen Bezieher von Arbeitslosengeld II dürfe das nicht einfach ausgeplaudert werden - auch nicht gegenüber Vermietern (Az.: B 14 AS 65/11 R).

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