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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Herumdoktern hilft nicht – weg mit Hartz IV! PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Köln online   
Samstag, den 04. Februar 2012 um 23:01 Uhr
Viele Arbeitslose bekommen trotz Beitragszahlungen kein Arbeitslosengeld. Die Opposition aus SPD und Grünen im Bundestag wollen eine Verkürzung der Beitragszeiten, so dass auch Arbeitnehmern, die nur kurze Arbeitsverträge haben Arbeitslosengeld beziehen können. Der Arbeitsmarkt hat sich verändert und immer mehr Arbeitnehmer werden nur befristet beschäftigt, so das monatlich rund 61.000 Menschen trotz Verlust der Arbeitsstelle und Beitragszahlung kein Arbeitslosengeld bekommen. Mit dieser der Verkürzung der Beitragszeiten sollen mehr Beschäftigte in die Arbeitslosenversicherung fallen statt in Hartz IV.  Damit haben nur 100 Beitragszahlern nur 75 Anspruch Versicherungsleistung aus der Arbeilosenversicherung.
Den CDU/CSU gehen die Vorstellungen der Opposition zu weit. Sie wollen nur kleine Verbesserungen und Sonderregelungen für Künstler einführen.

 

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