Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Einführung Bürgerrecht (Eingliederungsvereinbarung) |
|
|
|
| Samstag, den 11. Februar 2012 um 05:59 Uhr |
|
Hartz 4 IV - ALG II Eingliederungsvereinbarungen als Verwaltungsakt verstoßen gegen das Grundgesetz. Bereits unterschriebene Eingliederungsvereinbarungen sind als Betrugsversuche zu verstehen und können angezeigt werden. Verstoßen ALG II-Empfänger gegen Abmachungen in der Eingliederungsvereinbarung (z. B. den Nachweis von Initiativbewerbungen), werden Leistungskürzungen verhängt. Sanktionen dürfen dagegen nicht verhängt werden, wenn die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt erlassen wurde (Entscheidung des 7. Senats des Hessischen Landessozialgerichts, Az: L 7 AS 288/06 ER vom 09.02.2007). Alle Kammern des Sozialgerichts Frankfurt halten sich an dieses Urteil...hier weiter lesen 1. Ein Verwaltungsakt (hoheitlicher eingriff) der wegen Arbeitslosigkeit in die Grundrechte eingreift verstößt gegen das Grundgesetz. 2. Eine Eingliederungsvereinbarung ist ein Vertrag (Zivilrecht) und erfüllt in der Regel diverse Straftatbestände wie Betrug, Falschberatung etc. Deutlichstes Indiz für Betrug ist; dass derjenige Arbeitslose mit dem dieser Vertrag abgeschlossen wird sehr große Nachteile und im Gegenzug keine Vorteile hat. Niemand würde diesen Vertrag unterschreiben wenn er das vorher gewusst hätte. Dieser Umstand ist so eindeutig, dass sich dagegen keine überzeugenden Argumente finden lassen die einen Betrugsversuch widerlegen würden. Noch deutlicher wird dass es sich um Betrug handelt, wenn der Sachbearbeiter den Arbeitslosen nicht darüber aufgeklärt hat, dass es sich bei der Eingliederungsvereinbarung um einen Vertrag handelt und wenn der Sachbearbeiter stattdessen gesagt hat, dass es die Pflicht des Arbeitslosen ist die Eingliederungsvereinbarung zu unterzeichnen. Der Sachbearbeiter ist in der Pflicht sich an die bestehenden Rechtsgrundlagen zu halten, und hat wenn er verbeamtet ist auf das Grundgesetz der BRD einen Eid geleistet. In jedem geschilderten Fall ist ein Prozessrisiko für die Sachbearbeiter sehr hoch. Dem Arbeitslosen hingegen stehen alle Möglichkeiten offen. Klage gegen eine Eingliederungsvereinbarung- daraus können Sie lernen, sich zu wehren. Quelle: www.hartz4hilfthartz4.de |
© 2010 Armutsnetzwerk | administrated by Hamann Webdesign
Creative Commons