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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Viele Überstunden, wenig Geld - Hartz-IV-Empfänger darf ablehnen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: dpa   
Dienstag, den 14. Februar 2012 um 05:41 Uhr

Arbeitslose müssen nicht jede Stelle annehmen, die das Jobcenter ihnen anbietet. Verstößt ein Vertrag gegen das Arbeitsrecht, darf man Nein sagen - ohne dass die Sozialleistungen deshalb gekürzt werden, wie das Sozialgericht Gießen befand.

Arbeitslose dürfen Arbeitsverträge ablehnen, die gegen das Arbeitsrecht verstoßen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Gießen (Az: S 22 AS 869/09). Das Jobcenter darf die Grundsicherung in solchen Fällen nicht kürzen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin.

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