Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
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| Dienstag, den 12. Oktober 2010 um 01:06 Uhr |
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»Damit ist die Regierung mit ihrer Mär aufgeflogen, die Regelleistungen seien allein von Beziehern kleinerer Einkommen abgeleitet worden«, äußerte sich Kipping am Montag gegenüber junge Welt. »Wenn man in Wirklichkeit vor allem arme, arbeitslose Menschen als Vergleichsgröße heranzieht, ist es nicht verwunderlich, daß nur Armutsregelleistungen herauskommen«, fügte sie hinzu. Der Koalitionsbeschluß von Union und FDP, die Sätze für Erwachsene um kümmerliche fünf Euro aufzustocken und die von Kindern in der Höhe beizubehalten, war bei Wohlfahrtsverbänden, Sozialinitiativen und Gewerkschaften auf heftige Kritik gestoßen. Sie werfen den Verantwortlichen vor, bei der vom Bundesverfassungsgericht verlangten Neuberechung mit statistischen Tricks und Manipulationen gearbeitet zu haben. [kompletter Artikel in junge Welt] |
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