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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Pressemitteilung der AWO PDF Drucken E-Mail
Sonntag, den 24. Oktober 2010 um 16:06 Uhr

Der Kabinettsentwurf entspricht nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

“Der Kabinettsentwurf zu den Hartz IV-Regelbedarfen entspricht leider nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010″, so der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Die Karlsruher Richter verlangten transparente, sachgerechte und am tatsächlichen Bedarf orientierte Regelsätze als Berechnungsgrundlage für das physische und soziale Existenzminimum. Dies sei nicht der Fall. “In unserer Analyse haben wir festgestellt, wie unzureichend die Vorgaben des Verfassungsgerichts erfüllt wurden”, betont Stadler. Es sei beinahe unmöglich, die verwirrende Bedarfsberechnung überhaupt nachzuvollziehen.

Für Hoteliers würden zügig Milliarden-Steuergeschenke beschlossen oder riesige Summen für Banken-Rettungsschirme umgehend bereitgestellt. “Bei denen aber, die es am Nötigsten haben, überbietet sich die Regierung darin, die Bedarfe möglichst kleinzurechnen, um irgendwo wieder ein paar Millionen einzusparen”, so der AWO-Bundesvorsitzende. Da stimme die Verhältnismäßigkeit überhaupt nicht mehr und dies sei sozial zutiefst ungerecht.

 

Zu begrüßen sei es, wenn die Bundesregierung den Forderungen tatsächlich folgt und davon Abstand nehme, die Jobcenter mit sachfremden Aufgaben wie Bildungs- Kultur- und Nachhilfeangeboten zu belasten.

Quelle: AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. - Pressestelle

 

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