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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Montag, den 25. Oktober 2010 um 11:34 Uhr

Teilhabeleistungen diskriminierungsfrei gestalten

“Das geplante Bildungs- und Teilhabepaket muss Kinder aus armen Familien erreichen und diskriminierungsfrei gestaltet werden”, fordert Caritas-Präsident Peter Neher aus Anlass der heutigen Beratung des Gesetzentwurfs im Bundeskabinett.

Der Deutsche Caritasverband habe sich stets für die Einführung einer Bildungschipkarte eingesetzt. Da diese erst mittelfristig realisierbar sei, müssen andere Modelle ebenfalls genutzt werden. Gutscheine können aus Sicht der Caritas dabei nur eine Übergangslösung sein. Denn mit der Abgabe eines Gutscheins muss sich ein Kind jedes Mal als Kind aus einer „Hartz-IV-Familie“ outen. Außerdem sei die Abrechnung der Gutscheine sehr aufwändig. Kinder aus Familien im Niedrigeinkommensbereich müssten ebenso wie Familien im Asylbewerberleistungsgesetz ebenfalls Zugang zu Bildungs- und Teilhabeleistungen erhalten. Dies könne, so die Caritas, über eine Bildungschipkarte ebenfalls sichergestellt werden.

Auch eine Finanzierung von örtlichen Angeboten zur Bildung und Teilhabe könne sinnvoll sein. „Entscheidend ist aber, dass die vom Bund bereitgestellten Mittel von den Kommunen für den Ausbau der Angebote und nicht zur Finanzierung bestehender Strukturen genutzt werden. Dabei sollte die Kompetenz freier Träger genutzt werden“, so Neher.

 

Offen sei auch die Frage, wie die Grundsicherungsstellen zukünftig die hinzukommenden Anforderungen bewältigen wollen. „Es besteht die Gefahr der fachlichen und personellen Überforderung“, macht Neher deutlich. Dies werde auch von der Bundesagentur für Arbeit eingeräumt. Wenn die Kompetenz der Jugendhilfe genutzt werde, könne der Aufbau von Doppelstrukturen vermieden werden. „Notwendig ist eine verbindlichere, im Gesetz festgelegte und vor Ort gelebte Kooperation der Grundsicherungsträger mit den Trägern der Jugendhilfe, die das Hilfesystem vor Ort kennen“, fordert Neher.

Quelle: Deutscher Caritasverband e. V. - Pressestelle vom 20.10.2010

 

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