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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Gefunden auf "Zeit"online PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: York Töllner   
Montag, den 01. November 2010 um 14:48 Uhr

Wie Hartz IV gezielt klein gerechnet wurde

Der Bundestag berät über die von der Bundesregierung geplanten Hartz-IV-Sätze. Die juristische Prüfung zeigt: Sie müssten viel höher sein. Ein Gastbeitrag von Anne Lenze [weiter…]

 

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