Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Doch keine Erhöhung bei Hartz IV? |
|
|
|
|
11. November 2010 23.24 Uhr, Friedemann Weckbach-Mara Im Bundesrat fehlt Kanzlerin Angela Merkel die Mehrheit. Die Opposition stellt neue Forderungen.Die geplante Erhöhung der Hartz-IV-Sätze um fünf auf 364 Euro im Monat wird nach B.Z.-Informationen doch nicht, wie von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) angekündigt, zum 1. Januar 2011 im Gesetz stehen. Damit fehlt auch die Gesetzesgrundlage für die vom Verfassungsgericht geforderte verbesserte Kinderbetreuung. Hintergrund sind die komplizierten Mehrheitsverhältnisse. So wird zwar der Bundestag am 2. Dezember voraussichtlich mit klarer Mehrheit der Regierungskoalition aus CDU, CSU und FDP die neuen Hartz-IV-Gesetze in zweiter und dritter Lesung verabschieden. Aber der Bundesrat muss dem in seiner letzten Sitzung des Jahres 2010 am 17. Dezember noch zustimmen. Dort haben nach der NRW-Wahl vom 9. Mai weder Schwarz-Gelb noch Rot-Grün eine Mehrheit. Also muss erst noch zwischen beiden Lagern vermittelt werden. Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion und SPD-Stimmführer im Vermittlungsausschuss, Thomas Oppermann, zur B.Z.: „Wir rechnen damit, dass der Vermittlungsausschuss vom Bundesrat am 17. Dezember einberufen wird und dann ab Januar über die Neuregelungen zu Hartz IV verhandeln wird. Wir sind für Gespräche offen.“  Bei BZ-Berlin weiterlesen  |
© 2010 Armutsnetzwerk | administrated by Hamann Webdesign
Creative Commons