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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Regelbedarfsstufe 3: Bundesregierung in Erklärungsnöten! PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Mittwoch, den 24. November 2010 um 11:09 Uhr

24.11.2010: Die Bundesregierung kann nicht schlüssig erklären, warum über 25jährige erwerbsunfähige Menschen mit Behinderungen, die mit ihren Eltern zusammen leben, fortan nur noch 80% des Regelsatzes erhalten sollen.


"Es nicht gerechtfertigt, dass die Bundesregierung mit der Einführung der Regelbedarfsstufe 3 erwerbsunfähige Menschen mit Behinderungen, die über 25 Jahre alt sind und mit ihren Eltern zusammen leben, künftig nur noch 80% des Regelsatzes gewährt. Zum einen handelt es sich um eine Schlechterstellung gegenüber der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2009, nachdem diesem Personenkreis der volle Regelsatz zusteht. Zum anderen trifft der pauschale Abschlag von 20% genau die Menschen, die an ihrer Einkommenssituation selber am wenigsten ändern können. Dieser Personenkreis hat laut Rechtsprechung des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2009 Anspruch auf den vollen Regelsatz eines Haushaltsvorstands.

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