Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Hartz IV: Keine Übergangsregelungen beim Elterngeld |
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| Geschrieben von: York Töllner |
| Freitag, den 26. November 2010 um 12:50 Uhr |
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Berlin (epd). Bei der Streichung des Elterngeldes für Hartz-IV-Empfänger ab Januar 2011 gibt es keine Übergangsregelungen. Das teilte das Bundesfamilienministerium dem epd am Donnerstag auf Anfrage mit. Dies trifft besonders Hartz-IV-Empfänger, die ihre Elterngeld-Ansprüche auf zwei Jahre gestreckt haben und statt 300 Euro im Monat den halben Betrag von 150 Euro erhalten. Ansprüche, die bis in das kommende Jahr hineinreichen, sind danach hinfällig, obwohl den Eltern das Elterngeld nach heutiger Rechtslage zusteht.  Mehr bei Neues Deutschland |
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Kommentare
D WAR mal ein vorbildlicher Sozialstaat.
Seit G. Schröder (der asozialste Kanzler, den wir je hatten)geht es bergab.
Wir haben auch mal Steuern und Sozialabgaben gezahlt, und das nicht zu knapp. Wo ist das Geld geblieben? Bei mir kommt es nicht an.
Ich hatte seit 20 Jahren privat fürs Alter vorgesorgt, seit Hartz-IV alles weg. Ist das sozial?
Gesetzlich verordnete (Alters)armut.
Tja.
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