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Hartz IV: Keine Übergangsregelungen beim Elterngeld PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: York Töllner   
Freitag, den 26. November 2010 um 12:50 Uhr

Berlin (epd). Bei der Streichung des Elterngeldes für Hartz-IV-Empfänger ab Januar 2011 gibt es keine Übergangsregelungen. Das teilte das Bundesfamilienministerium dem epd am Donnerstag auf Anfrage mit. Dies trifft besonders Hartz-IV-Empfänger, die ihre Elterngeld-Ansprüche auf zwei Jahre gestreckt haben und statt 300 Euro im Monat den halben Betrag von 150 Euro erhalten. Ansprüche, die bis in das kommende Jahr hineinreichen, sind danach hinfällig, obwohl den Eltern das Elterngeld nach heutiger Rechtslage zusteht.

Die Betroffenen können ihre Ansprüche nur dann retten, wenn sie die Streckung auf zwei Jahre widerrufen und noch in diesem Jahr das ihnen zustehende Geld ausgezahlt bekommen. Wird ihnen die Summe erst im nächsten Jahr erstattet, verfällt sie, weil das Elterngeld dann auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet und damit faktisch gestrichen wird. »Die Bundesregierung hat keine Spielräume vorgesehen«, erklärte eine Sprecherin des Familienministeriums dazu.

 

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Kommentare  

 
0 #1 Helmut 2010-11-26 13:08
Was ist heutzutage noch gerecht? Die Banken u.a. kriegen Milliarden nachgeworfen, uns Hartzern fehlt das bisschen Geld fürs Essen, für das Allernotwendigs te.
D WAR mal ein vorbildlicher Sozialstaat.
Seit G. Schröder (der asozialste Kanzler, den wir je hatten)geht es bergab.
Wir haben auch mal Steuern und Sozialabgaben gezahlt, und das nicht zu knapp. Wo ist das Geld geblieben? Bei mir kommt es nicht an.
Ich hatte seit 20 Jahren privat fürs Alter vorgesorgt, seit Hartz-IV alles weg. Ist das sozial?
Gesetzlich verordnete (Alters)armut.
Tja.
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