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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Noch einmal Hartz IV und Elterngeld PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Mittwoch, den 01. Dezember 2010 um 06:41 Uhr

Auch die sogenannte Landesarmutskonferenz (LAK) Niedersachsen riet Ende vergangener Woche bedürftigen Familien, die sich für eine auf zwei Jahre gestreckte Zahlung des Elterngeldes (und so monatlich 150 Euro statt des Mindestbetrags von 300 Euro) entschieden hatten, aktiv zu werden. Keine bzw. keiner der Mütter und Väter, die darauf angewiesen sind, ist verantwortlich für die Finanzkrise – trotzdem wird ihnen ab 1. Januar nicht einmal dieser Mindestbetrag von Elterngeld mehr anrechnungsfrei gezahlt. Deshalb sollten Betroffene die beantragte Verlängerungsoption sofort widerrufen, damit sie sich die gesamte Summe Elterngeld sichern, auf die sie bis Ende dieses Jahres Anspruch haben. Auch diese Einmalzahlung wird 2010 nicht auf Hartz IV angerechnet.

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