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Arme bezahlen Regelsatzerhöhung selbst PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: York Töllner   
Freitag, den 03. Dezember 2010 um 11:41 Uhr

„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ermittlung der Regelsätze bei Hartz IV räumt den Verdacht nicht aus, dass es sich um eine politisch willkürliche Berechnung handelt und nicht primär um die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums.“ Dies erklärte der Präsident des Sozial- und Wohlfahrtsverbandes Volkssolidarität, Prof. Dr. Gunnar Winkler, am Freitag. „Die Erhöhung des Regelsatzes für die Grundsicherung von 359 auf 364 Euro vermeidet weder Armut noch stärkt sie die Kaufkraft von Langzeitarbeitslosen. Es bleiben erhebliche Zweifel, dass das von der Bundesregierung vorgelegte Ergebnis den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 9. Februar 2010 genügt. Im Übrigen ist diese Erhöhung auch keine großzügige Wohltat. Denn der Bundeshauhalt sieht im Hartz-IV-Bereich höhere Einsparungen vor, als für die Regelsatzerhöhung und das Bildungspaket aufgewendet werden sollen. Unter dem Strich spart der Bundesfinanzminister 2011 bei den Ärmsten sogar noch über drei Milliarden Euro ein.“

Winkler verwies darauf, dass schon der 7. Existenzminimumsbericht der Bundesregierung 2008 für 2010 einen Betrag von 364 Euro vorsah. Mit einer trickreichen Methodik komme man nun zum gleichen Ergebnis. Dies könne kein Zufall sein. Der Regelsatz werde heruntergerechnet, indem man die Bezugsgruppe auf die ärmsten 15 Prozent der Einkommensbezieher schrumpft, so genannte Aufstocker und verdeckt Arme nicht konsequent herausrechnet und teilweise willkürlich Bedarfsgruppen eliminiert oder kürzt. Im Ergebnis liegt der Regelsatz für Erwachsene mindestens um 50 bis 70 Euro zu niedrig. Auch die Ermittlung der Regelsätze für Kinder, die nicht angehoben werden, sei als nicht hinreichend transparent einzuschätzen.

 

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