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Hartz IV - SGB II-Regelleistung 2011 weiterhin verfassungswidrig! PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: York Töllner   
Samstag, den 04. Dezember 2010 um 19:20 Uhr

 

Der Bundestag verabschiedete am 3. Dezember 2010 die neue „Hartz IV“-Regelleistung.

Demnach sollen Alleinstehende und Alleinerziehende die Eckregelleistung in Höhe von 364 Euro statt bisher 359 Euro erhalten. Paare bekommen weiterhin 2x 90% der Eckregelleistung.

Kinder werden in die neuen Altersstufen 0-5 Jahre (213 Euro), 6-13 Jahre (242 Euro), 14-17 Jahre (275 Euro) und ab 18 Jahre (291 Euro) eingeteilt [BTDrs. 17/4032] statt bisher – unter Abänderung durch § 74 SGB II seit 1. Juli 2009 – 0-5 Jahre (215 Euro), 6-13 Jahre (251 Euro) und ab 14 Jahre (287 Euro). Damit bekommen die Kinder, bezogen auf die neue Eckregelleistung von 364 Euro und den sich daraus errechnenden Werten nach der alten Regelung (60%=218 Euro; 70%=255 Euro; 80%=291 Euro) in der Altersgruppe 0-5 Jahre 5 Euro weniger, in der Altersgruppe 6-13 Jahre 9 Euro weniger, in der (neuen) Altersgruppe 14-17 Jahre 12 Euro weniger und lediglich ab 18 Jahren genauso viel, wie ihnen nach der alten Regelung zugestanden hätte. Daß ihnen nach der EVS 2008 noch weniger zugestanden hätte, kann als Argument nicht herhalten angesichts der viel zu geringen, eigentlich statistisch nicht verwertbaren Fallzahlen und angesichts der Herausnahme bestimmter Bedarfspositionen (s.u. Pkt. 7) sowie überhaupt der willkürlichen Festlegung der Kinder-Regelleistung. De facto jedenfalls wird ein Teil des Mehr an Bildungsleistungen für Kinder (§ 28 neu SGB II) durch diese Kürzung der Regelleistung – wobei sich die 364 Euro an Hand nur der untersten 15 Einkommensprozent bemessen, so dass diese laut Stellungnahme des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes [BTDrs. 17/3404] somit um 18 Euro zu niedrig ausfallen – wieder aufgefressen.

Ob der Bundesrat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2010 den neuen SGB II-Regelleistungen zustimmt oder nicht, wird nichts daran ändern, dass diese zum 1. Januar 2011 zunächst einmal in Kraft treten werden, selbst wenn es im Frühjahr 2011 noch zu einer „Nachbesserung“ kommen sollte.

Nachfolgend sind die ersten verfassungsrechtlichen Argumente gegen die neuen SGB II-Regelleistungen aufgeführt. Die Punkte entsprechen meinem eigenen Vorbringen im Verfahren S 54 AS 2344/10 (SG Hildesheim) vom 24. November 2010. Die nachfolgend genannten Punkte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sind lediglich eine erste Argumentation auf Grund der offensichtlichen Rechtsmängel der neuen SGB II-Regelleistung in Bezug auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 9. Februar 2010.

 

Quelle und vollständiger Artikel: Herbert Masslau

 

 

 

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