Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| SGB II-Gesetzentwurf unzureichend |
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| Montag, den 06. Dezember 2010 um 12:20 Uhr |
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Caritas kritisiert: Keine Lösung für arbeitslose Privatversicherte  Privat krankenversicherte langzeitarbeitslose Empfänger von SGB II-Leistungen bleiben weiterhin auf den Kosten ihrer privaten Krankenversicherung sitzen. Es ist der Regierungskoalition trotz zähen Ringens erneut nicht gelungen, die so genannte PKV-Prämienlücke zu schließen. Die Lücke entsteht dadurch, dass privat versicherte Leistungsempfänger vom Jobcenter lediglich den Betrag für ihre private Krankenversicherung erhalten, der auch Leistungsempfängern in der Gesetzlichen Krankenversicherung zusteht. Die Prämie, die im Basistarif der PKV entrichtet werden muss, ist jedoch deutlich höher, so dass den SGB II-Empfängern eine Deckungslücke von ca. 190 Euro entsteht. "Es kann nicht sein, dass Arbeitslose sich für die Bezahlung ihrer Krankenversicherung verschulden müssen", sagt Caritas-Präsident Peter Neher heute in Berlin. Er fordert die Regierung auf, den internen Streit zwischen Bundesgesundheitsministerium und Bundesarbeitsministerium zu beenden und in diesem Gesetzgebungsverfahren eine konstruktive Lösung herbeizuführen. "Der Streit um die Deckung der Kosten darf nicht auf dem Rücken der Arbeitslosen ausgetragen werden", sagt Neher.
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