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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Forscher: Rechtsverstöße bei Hartz-IV Reformen PDF Drucken E-Mail

Eine hochrangige Riege von Armutsforschern und Sozialwissenschaftlern im "Frankfurter Kreis Armutsforschung" hat zu dem Hartz IV Gesetzesentwurf Stellung genommen und vielfache Rechts- und Verfassungsverstöße festgestellt. Als Fazit wird gefordert, dass eine Revisionsklausel in den Gesetzesbeschluss aufgenommen wird. Sie soll vorsehen, dass im Jahr 2011 weitere Alternativrechnungen unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vorgenommen und die zunächst beschlossenen Regelleistungen revidiert werden können.


Menschenwürde, Teilhabe und die scheinbare Objektivität von Zahlen: Fachliche Stellungnahme des Frankfurter Arbeitskreises Armutsforschung zum Entwurf für ein Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz – RBEG)

In seinem Urteil vom 9 Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die derzeitigen Regelleistungen nach dem SGB II für unvereinbar mit dem nach Arti-kel 1 Grundgesetz (GG) gebotenen Schutz der Menschenwürde und dem Sozial-staatsprinzip des Artikel 20 GG erklärt (BVerfG, 1 BvL 1/09). Die ausführlich begründete Entscheidung betrifft sowohl das Arbeitslosengeld II für Erwachsene (ALG II) als auch das Sozialgeld für Kinder sowie die derzeitige Anpassung an die Entwicklung des aktuellen Rentenwerts, die als „sachwidriger Maßstabswechsel„ bezeichnet wird (Absatz 184), und das Fehlen einer „Öffnungsklausel„ für nicht nur einmalige Son-derbedarfe. Das Gericht hat zudem spezifiziert, dass das Grundrecht auf Gewährleis-tung eines menschenwürdigen Daseins sich nicht auf ein physisches, sondern auf ein soziokulturelles Existenzminimum bezieht; „denn der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen" – so das Bundesverfassungsgericht in Rn. 135. Im Folgenden wird geprüft, inwieweit der vorliegende Entwurf für ein Gesetz zur Ermitt-lung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozial-gesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz – RBEG) den verfassungsgerichtlichen Vorgaben entspricht und welche normativen Setzungen der Regierung eingeflossen sind. Die gesamte Stellungnahme als PDF Dokument. (07.12.2010)

 

Mit Dank an die :

Evangelische Obdachlosenhilfe in Deutschland e.V.
Fachverband im Diakonischen Werk der EKD

 

www.evangelische-obdachlosenhilfe.de

 

 

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