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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Informationen zum Bildungspaket im Internet abrufbar PDF Drucken E-Mail

Presse Info 064 vom 10.12.2010

Ab sofort können sich interessierte Eltern, Vereine, Lehrer oder Medien unter www.arbeitsagentur.de zu den neuen Leistungen für Bildung und Teilhabe informieren.

Für Eltern und Jugendliche stehen im Downloadbereich unter anderem Informationsflyer zu den Teilhabeleistungen

  • eintägige Schulausflüge,
  • Schulbedarf,
  • Schülerbeförderung,
  • Mittagsverpflegung,
  • Lernförderung sowie zur
  • sozialen und kulturellen Teilhabe

bereit.

Vereine, Schulen, Lehrer oder auch Träger der Jugendhilfe können sich als sogenannte „Leistungsanbieter“ über die Kooperationsmöglichkeiten mit den Jobcentern sowie über die späteren Abrechnungsvarianten informieren. Abrufbar ist auch ein Interessensbekundungsbogen, mit dem sich Leistungsanbieter gegenüber ihren lokalen Jobcentern zum Mitmachen verständigen können.

Journalisten haben die Möglichkeit sich über einen vorbereiteten Fragen-Antworten-Katalog zum aktuellen Umsetzungsstand zu informieren.

Die Inhalte stehen unter dem Vorbehalt der Entscheidung durch den Bundesrat am 17. Dezember 2010 und werden kontinuierlich angepasst und aktualisiert.

Der ebenfalls eingestellte Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe dient als Vorabinformation. Eine Antragstellung vor Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes in den Jobcentern ist zwar möglich, jedoch keine Bearbeitung aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage. Daher bitten wir vorerst von einer Antragstellung abzusehen.

 

Quelle

Bundesagentur für Arbeit

 

 

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