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Hartz-IV-Reform - Schwarz-Gelb spürt den Verlust der Macht PDF Drucken E-Mail
Sonntag, den 19. Dezember 2010 um 09:02 Uhr

Schwarz-Gelb spürt nun, was der Verlust der Mehrheit im Bundesrat bedeutet. Der Weg zum Kompromiss wird mühsam und teuer.

Niedersachsens Wirtschaftsminister Jörg Bode hat seiner Familie angekündigt, er wisse nicht, wann er heute nach Hause kommt. Der FDP-Politiker ist Mitglied im Vermittlungsausschuss und richtet sich auf einen langen Tag in Berlin ein. Denn das Gremium soll noch am Freitag tagen, nachdem die Bundesländer mit SPD- und Grünen-Beteiligung im Bundesrat die Hartz-IV-Reform gestoppt haben. Die Zeit drängt. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum Jahresende eine verfassungsrechtlich haltbare Berechnungsgrundlage für die Regelsätze, insbesondere die der Kinder, vorzulegen. Ob die Vertreter von Länderkammer und Bundestag heute jedoch schon in die inhaltliche Arbeit einsteigen, bleibt abzuwarten. Denkbar ist die Einsetzung einer Arbeitsgruppe mit Fachleuten der Sozialpolitik, die dann Montag erstmals zusammentreten würde.
Schwarz-Gelb bekommt nun zu spüren, was der Verlust der Bundesratsmehrheit durch die Wahlniederlage in Nordrhein-Westfalen bedeutet: SPD und Grüne lassen ihre Muskeln spielen und versuchen, über die Länderkammer Einfluss auf die Bundespolitik zurückzugewinnen. Wechselseitig werfen sich die beiden politischen Lager vor, der jeweils andere sei Schuld daran, dass die Verbesserungen für Hartz-IV-Empfänger nun nicht zum 1. Januar in Kraft treten können. „Ich bedauere, dass Sie nicht früher an den Verhandlungstisch gekommen sind“, sagt Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen in Richtung der SPD-geführten Länder. „Meine Türe steht seit acht Wochen offen.“ Die Bundeskanzlerin habe ein Spitzengespräch abgelehnt, beklagt ihre rheinland-pfälzische Amtskollegin Malu Dreyer, dass Angela Merkel sich der Sache nicht persönlich angenommen habe.

SPD will höhere Regelsätze

Durch einen zusätzlichen Antrag wollte die SPD-Seite Union und FDP in Erklärungsnöte bringen. Der Bundesrat könne durchaus beschließen, dass die Anhebung der Hartz-IV-Sätze um fünf Euro auf 364 Euro bereits im Januar vorgenommen werde, auch wenn das Gesetz noch nicht verabschiedet sei, lautet das Argument. Dem hält das Lager aus Union und FDP entgegen, es sei verfassungsrechtlich nicht haltbar, ohne gesetzliche Grundlage Ausgaben in der Größenordnung mehrerer Hundert Millionen zu tätigen.

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