Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Hartz-IV-Reform fällt durch |
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| Geschrieben von: York Töllner |
| Sonntag, den 19. Dezember 2010 um 11:11 Uhr |
Arbeitsgruppe soll am Montag beraten
Im Streit um die Regelsätze von Arbeitslosengeld–II-Beziehern könnte das Vermittlungsverfahren nur die Zwischenstation auf dem Weg zum Verfassungsgericht sein.
Die Hartz-IV-Reform liegt vorerst auf Eis. Die Erhöhung des Regelsatzes um 5 auf 364 Euro und das Bildungspaket für bedürftige Kinder wurden am Freitag vom Bundesrat gestoppt. Die Fronten sind verhärtet. Kurz nachdem Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) von offenen Türen für eine Einigung gesprochen hatte, ließen die CDU-Länder einen Antrag der SPD-Länder abblitzen, den höheren Regelsatz dennoch ab Januar auszuzahlen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bestehenden Regelsätze als grundgesetzwidrig verworfen. Sie dürfen nicht nach Kassenlage festgelegt werden, sondern müssen dem Bedarf für ein menschenwürdiges Existenzminimum folgen. Dies schließe einen eigenständigen und nicht willkürlich abgeleiteten Regelsatz für Kinder und Jugendliche ein.
Genau an diesem Punkt warfen die SPD-Bundesratsvertreter der schwarz-gelben Bundesregierung vor, die Grundsätze der Verfassungsrichter in den Wind geschlagen zu haben. Am polemischsten attackierte die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue die Bundesregierung. Deren Vorgehen sei »eine Gefahr für den Rechtsfrieden«. Sie warnte vor einem »Hartz 21«, wenn das Gesetz erneut in Karlsruhe scheitern sollte. Die rheinland-pfälzische Sozialministerin Malu Dreyer hielt der Bundesregierung vor, »sehenden Auges« einen neuen Gang nach Karlsruhe zu riskieren. Und Nordrhein-Westfalens Sozialminister Guntram Schneider kündigte an: »Machen Sie sich darauf gefasst, am Ende werden es mehr als fünf Euro!«
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