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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Koalition lässt alle Fünfe grade sein PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: York Töllner   
Sonntag, den 19. Dezember 2010 um 14:03 Uhr

"Die Koalition lässt alle Fünfe grade sein und will Millionen Hartz-IV-Betroffene zu Jahresbeginn 2011 nicht einmal fünf Euro mehr geben. Das ist nicht hinzunehmen. Die Bundesarbeitsministerin muss ohne Wenn und Aber sichern, dass per Verordnung oder Weisung ab Jahresbeginn wenigstens diese Minierhöhung ausgezahlt wird. Die Verweigerung dessen ist ein durchsichtige Erpressungsmanöver, dem die Sozialdemokraten nur zu leicht zu erliegen drohen", erklärt Dagmar Enkelmann, 1. Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion DIE LINKE, zu heutigen Sitzung des Vermittlungsausschusses, in dem sie als Vertreterin der LINKEN sitzt. Enkelmann weiter:

"Obwohl die Opposition bereit war, auf die vorgesehenen Fristen zu verzichten, kam heute nur eine informelle Sitzung des Vermittlungsausschusses zu Stande. Union und FDP wollen die Beratungen offenbar auf die lange Bank schieben, so dass eine Entscheidung wohl frühestens im Februar getroffen wird. Die Regierung Merkel-Westerwelle trägt die volle Verantwortung dafür, dass dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht Genüge getan wird. Erst bei der Regelsatzberechnung übel tricksen und nun jede praktikable Regelung verweigern. Dies ist ein perfides Spiel auf dem Rücken der Betroffenen.

DIE LINKE bleibt bei ihrer grundsätzlichen Kritik: Die Berechnung und die Höhe der jetzt vorgeschlagenen Regelsätze ist weder für Erwachsene noch für Kinder verfassungskonform, deren Kürzung u.a. für zu Hause lebende Behinderte ist unsozial. Die Bundesregierung muss sich endlich wieder auf den Boden des Grundgesetzes bewegen und ihre Hinhaltetaktik beenden. Abzuschaffen sind die Sanktionen für ALG-II-Bezieher und -Bezieherinnen sowie die bürokratischen Bildungsgutscheine.“

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