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Steinmeier knüpft Einigung im Hartz IV Streit an Bedingungen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dietmar Hamann   
Sonntag, den 26. Dezember 2010 um 07:27 Uhr

In einem Artikel vom 25.12.2010 schrieb sozialleistungen.info folgendes:

"Oppositionsführer Frank-Walter Steinmeier (SPD) hat deutlich gemacht, welche Änderungen am Gesetzentwurf zur Neuregelung von Hartz IV nötig sind, damit seine Partei der Reform zustimmt.
“Die Bundesregierung muss das Bildungspaket nachbessern, die Regelsätze endlich transparent berechnen und sich beim Mindestlohn bewegen”, sagte er der “Bild am Sonntag”. Sobald jene drei Bedingungen erfüllt sind, könne es schnell zur Einigung kommen.

Der SPD-Fraktionschef übte deutliche Kritik am Verhalten von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Nach Worten Steinmeiers sei sie dafür verantwortlich, dass es nicht zu einer fristgerechten Auszahlung des um fünf Euro erhöhten ALG II Regelsatzes ab 1. Januar kommt. Er habe der Kanzlerin gemeinsam mit dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck schon im Oktober ein Angebot gemacht. “Aber Frau Merkel wollte sich nicht ins Getümmel bewegen und hat ihrer Arbeitsministerin die Rückendeckung versagt”, fügte der Sozialdemokrat hinzu.

Laut Steinmeier gehe es der SPD “nicht um ein bisschen mitregieren, sondern darum, aus einem verkorksten Gesetz etwas zu machen, das den Hartz IV Empfängern hilft.” Die halbe Stunde Klavierunterricht im Monat werde die Probleme der in Armut lebenden Kinder nicht lösen. “Wir kämpfen um mehr Unterstützung von Kindern, die mit weniger Chancen geboren werden”, versicherte der SPD-Politiker."

Mich machen diese Aussagen nachdenklich. Für mich hört sich das alles so an, als ob die lächerlichen 5 € fast beschlossene Sache wären, die von ein paar Bedingungen abhängen. Das kann doch wohl nicht wahr sein. Sicher ist es notwendig ein reales Einkommensmuster zu erarbeiten, aber ich glaube nicht, dass Menschen, die mit ihrer Arbeit im absoluten untere Einkommensbereich liegen ein zeitgemäß menschenwürdiges Leben leben können. Die Festlegung einer Grenze für ein Existenzminimum kann daher nicht diese Einkommensgruppe sein. Diese Grenze ergibt sich aus dem Reichtum des Staates an sich. Oder?

 

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