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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Von Arbeit muss man leben können PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Montag, den 27. Dezember 2010 um 16:35 Uhr

Das Reichtagsgelände Anfang dieser Woche. Polizisten mit Maschinenpistolen, überall Absperrungen, Kontrollen - Terror-Warnung. Doch nicht nur die Polizei sorgt hier für die Sicherheit, sondern auch private Wach- und Sicherheitsunternehmen. Bei den Schleusenkontrollen zum Beispiel, entscheiden sie darüber, wer in die Gebäude des Bundestags rein kommt und was draußen bleiben muss. Viel Verantwortung. Wie aber wird diese Arbeit bezahlt? Darüber will mit uns vor der Kamera lange niemand sprechen. Es herrscht Angst unter den Sicherheitsmitarbeitern, nicht unbedingt wegen der Terrorgefahr. Einer bricht dann doch das Schweigen. Lothar Schmidt macht sich fertig zur Schicht im Reichstag. Sein Arbeitgeber ist nicht der Deutsche Bundestag, sondern eine private Sicherheitsfirma. Zurzeit ist Lothar Schmidt im Bereich der Fahrstühle eingesetzt. Eine Vollzeitstelle. Zu wenig Arbeit hat er also nicht.

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