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SGB II-Eingliederungsmittel 2011: 25 Millionen Euro weniger für Leipzig PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: York Töllner   
Sonntag, den 02. Januar 2011 um 19:40 Uhr

Es ist Teil des Bundes-Sparprogamms, das ab 1. Januar 2011 gültig wird: 1,54 Milliarden Euro werden im Haushaltsjahr 2011 bei den Jobcentern eingespart. Dem, was gestern noch ARGE hieß. Auch in Leipzig hat die ARGE sich ja zum Jahreswechsel umbenannt in Jobcenter. Doch um "Jobs" geht es ja eigentlich nicht.

Und mit der vom Bundestag im Herbst beschlossenen Kürzung der Ausgabemittel für „Leistungen zur Eingliederung“ gemäß SGB II (Hartz IV) um 24,8 Prozent erst recht nicht mehr. Nur noch 4,660 Milliarden Euro statt 6,200 Milliarden Euro stehen 2011 für Eingliederungsmaßnahmen zur Verfügung.

Die den einzelnen Jobcentern vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales verordneten (relativen) Kürzungen reichen nach Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) von - 6,9 Prozent beim Jobcenter Tuttlingen (Baden-Württemberg) bis - 34,4 Prozent beim Jobcenter Rügen (Mecklenburg-Vorpommern). Auf Länderebene reichen die Kürzungen von - 18,5 Prozent in Baden-Württemberg bis - 30,2 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Verteilung dieser Eingliederungsmittel auf die bisher 437 Jobcenter („gemeinsame Einrichtungen“, „zugelassene kommunale Träger“ und „Arbeitsagenturen in getrennter Aufgabenwahrnehmung“) erfolgt gemäß der am 28. Dezember 2010 bekannt gemachten „Verordnung über andere und ergänzende Maßstäbe für die Verteilung der Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und der Verwaltungskosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2011 (Eingliederungsmittel-Verordnung 2011 - EinglMV 2011)“ vom 15. Dezember 2010.

 

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