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Hartz IV: "Abschreckungsgebühr" für Sozialgerichte stößt auf Ablehnung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: York Töllner   
Dienstag, den 04. Januar 2011 um 10:59 Uhr

Hartz IV-Betroffene mit einer 75 Euro-Gebühr von "unbegründeten" Sozialklagen abhalten – das fordert Brandenburgs CDU. Die Koalition in Potsdam weist den Vorstoß zurück. Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) sieht einen "Gipfel der sozialen Ungerechtigkeit", bestreitet zudem die angebliche Welle grundloser Prozesse. Auch das Landessozialgericht hält nichts von einer Abschreckungsgebühr.

Bislang sind Klagen vor Sozialgerichten kostenlos, Hartz IV-Empfänger erhalten für ihre Vertretung durch einen Anwalt Prozeßkostenbeihilfe. Angesichts überlasteter Sozialgerichte ist diese Regelung vor allem konservativen Politikern immer wieder ein Dorn im Auge. "Es gibt viele offensichtlich unbegründete Klagen von ALG-II-Empfängern. Gerichtsgebühren würden die Hemmschwelle erhöhen, die Sozialgerichte mit der Einreichung erfolgloser Klagen zu überschwemmen," behauptet der Rechtsexperte der Brandenburger CDU-Landtagsfraktion, Danny Eichelbaum in einem Interview. Eine Pauschal-Gebühr von 75 Euro könnte dies ändern. Sozialgerichte müßten in angemessener Zeit entscheiden, darauf hätten Bürger ein Anrecht, begründet Eichelberg seinen Vorstoß mit vorgeblicher Sorge um das Recht der Brandenburger.

 

 

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