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5-Euro-Debatte verschleiert Kahlschlag bei Hartz IV PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Donnerstag, den 13. Januar 2011 um 07:33 Uhr

Sozialbündnis Krefeld klärt auf

Von Edith Bartelmus-Scholich

Am 11. Januar 2011 hatte das Sozialbündnis Krefeld  in das Arbeitslosenzentrum (ALZ) eingeladen. Thema des Abends waren die Änderungen die bei Hartz IV entweder schon mit Beginn des neuen Jahres in Kraft getreten sind oder noch drohen, wenn die Vermittlung zwischen Bundestag und Bundesrat abgeschlossen ist. Als fachkundige Referenten informierten Jo Greyn und Werner Fleuren, beide Berater im ALZ.

Im Windschatten der 5-Euro-Debatte wurde die umfangreichste Novelle von Hartz IV durchgebracht. Ausgangspunkt dabei war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nachdem die Regelsätze nachvollziehbar entwickelt werden müssen. Unmittelbar nach diesem Urteil begann eine  beispiellose mediale Hetze gegen Erwerbslose, eingeleitet von einer Kampagne über angeblich massenhaften Alkohol- und Nikotinmissbrauch unter ALG II-BezieherInnen.

Regelsatz kleingerechnet

Es hat sich inzwischen herumgesprochen, dass die im Bundestag beschlossene Erhöhung des Eckregelsatzes ALG II um 5 Euro auf 364 Euro monatlich offenbar schon seit 2008 eingeplant war. Um exakt zu dieser offenbar politisch gewollten Regelsatzhöhe zu kommen, hat das Arbeitsministerium zunächst die Referenzgruppe für die Einkommensstichprobe verändert und verkleinert. Die sog. Aufstocker und nicht im Transferbezug stehenden Armen werden nicht mehr herausgerechnet. Gleichzeitig wurde die Referenzgruppe wurde von 20% auf 15% der Einkommensschwächsten verkleinert. Diese Änderungen bedeuten 17 Euro Minus, 4,9% weniger ALGII! Die Debatte über Alkohol- und Nikotinmissbrauch führte zur Streichung von diesbezüglichen Positionen im Bedarf. Folge ist ein Minus von 16 Euro, 4,5%. Nach Streichung des Postens „Gaststättenbesuche“ ergab sich ein weiteres Minus von 18 Euro, 5%. 53 Euro sind somit aus dem Bedarf herausgenommen worden, obwohl diese Standards bislang anerkannt waren. Wenn diese 53 Euro nicht herausgenommen worden wären, ergäbe sich ein Eckregelsatz von 417 Euro, denn als neue Posten mussten Internetnutzung und Praxisgebühr berücksichtigt werden. Fazit der geplanten Veränderungen: 1,1 Mrd. Euro Mehrausgaben, gleichzeitig werden in den kommenden 4 Jahren je 7,5 Mrd. Euro im Sozialetat eingespart. Ein großer Teil davon wurde schon zu Jahresbeginn bei Hartz IV-BezieherInnen „eingespart“.

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