Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Wohlfahrtsverband berechnet höheren Hartz-IV-Satz |
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| Geschrieben von: York Töllner |
| Donnerstag, den 13. Januar 2011 um 10:34 Uhr |
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Der Wohlfahrtsverband leitet aus neuen Berechnungen eine Hartz-IV-Erhöhung von 35 Euro ab – die Bundesregierung plant lediglich 5 Euro. Neue Ergebnisse bei der Berechnung der Hartz-IV-Sätze könnten den Streit zwischen Regierung und Opposition bei den laufenden Vermittlungsgesprächen verschärfen. Nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ würden die staatlichen Leistungen für die etwa 4,8 Millionen erwachsenen Hartz-IV-Empfänger deutlich höher ausfallen, wenn die Regierung ihre Berechnungsmethode verändert. Die Zeitung beruft sich auf neues Datenmaterial, das das Bundesarbeitsministerium im Zuge der Vermittlungsgespräche über die Hartz-IV-Reform der Opposition zur Verfügung gestellt hat. Daraus ergebe sich nach Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbands statt der geplanten Erhöhung von 359 auf monatlich 364 Euro ein Hartz-IV-Satz von 394 Euro – also 35 Euro statt fünf Euro mehr. Die Opposition fühlt sich durch das Ergebnis in ihrer Kritik bestätigt: „Wir vermuten, dass bei der Neuberechnung der Regelsätze sehr stark nach der Haushaltslage entschieden wurde“, sagte die SPD-Verhandlungsführerin und SPD-Vize Manuela Schwesig der „SZ“.   |
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