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Pauschalierung von Hartz IV-Unterkunftskosten provoziert Klagewelle PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, den 13. Januar 2011 um 20:24 Uhr

PM 003

Anlässlich des Berichts des Berliner Sozialgerichts zu Hartz IV-Verfahren warnte  DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Dienstag in Berlin vor der Pauschalierung der Hartz IV-Unterkunftskosten.

„Wenn die Kommunen – wie bisher im Gesetzentwurf vorgesehen – Pauschalbeträge für Miet- und Heizkosten festlegen dürfen, drohen Kürzungen beim Existenzminimum,  neuer Rechtsstreit und damit eine neue Prozesswelle vor den Sozialgerichten“, sagte Buntenbach. „Zudem entstünden neue soziale Brennpunkte und ein Flickenteppich unterschiedlicher Pauschalregeln. Der Gesetzgeber hätte ein Eigentor geschossen, und die Hilfebezieher träfe die neue Regelung mit voller Breitseite.“

Buntenbach forderte den Vermittlungsausschuss auf, die Möglichkeit der Pauschalierung aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Kommunen würden damit dazu verführt, zur Entlastung ihres Budgets die sog. angemessenen Unterkunftskosten herabzusetzen. „In der Folge müssten sich Leistungsempfänger einen Teil ihrer Miete buchstäblich vom Munde absparen oder sie stünden vor einem Zwangsumzug. Sogar die Höhe der Heizkosten und die Größe akzeptierter Wohnflächen sollen ins Ermessen der Kommunen gestellt werden. Dabei sind die Heizkosten nur bedingt durch die Mieter beeinflussbar, denn für Wärmedämmung sind die Vermieter zuständig“, kritisierte Buntenbach.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9.2.2010 gelte auch für die Unterkunftskosten. Danach sei die Pauschalierung dessen, was zum Existenznotwendigen gehört, verfassungsrechtlich nur in engen Grenzen möglich  –  die Unterkunftskosten gehörten unstreitig dazu, unterstrich Buntenbach.

„Hartz IV ist die neue Sozialhilfe und hier gilt das Bedarfsdeckungsprinzip im Einzelfall. Dieses Prinzip aus Kostengründen oder aus Gründen der Verwaltungseffizienz aushebeln zu wollen, ist weder möglich noch menschenwürdig.“

 

Quelle: DGB-Presse

 

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