Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Opposition will neue Berechnung für Hartz-IV-Sätze |
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| Geschrieben von: York Töllner |
| Freitag, den 14. Januar 2011 um 10:15 Uhr |
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Wegen neuer Daten aus dem Bundesarbeitsministerium müssten die Hartz-IV-Regelsätze nach Einschätzung der Opposition dieses Jahr stärker erhöht werden als geplant. Statt der geplanten Erhöhung von 359 auf 364 Euro monatlich müssten 394 Euro im Monat gezahlt werden, hat der Paritätische Wohlfahrtsverband errechnet. SPD, Grüne, Linke und Sozialverbände sehen sich darin bestätigt, dass die Bundesregierung die Erhöhung der Regelsätze zu niedrig angesetzt hat. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) wies die Kritik zurück. Die Hartz-IV-Regelsätze werden anhand der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts berechnet. Dafür geben rund 60 000 Haushalte ihre Einnahmen, Ausgaben und Ersparnisse an. Die EVS listet in knapp 200 Positionen auf, wofür die Bürger Geld ausgeben. Dazu gehören beispielsweise Lebensmittel oder die Praxisgebühr beim Arzt. Für die Höhe der Hartz-IV-Regelsätze ist entscheidend, welche Ausgabenposten herangezogen und welche Einkommensgruppen berücksichtigt werden. Die Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze ist notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht im Februar 2010 ihre Festlegung als willkürlich verworfen hatte. Es forderte, den Bedarf von Kindern und Erwachsenen gesondert und nachvollziehbar zu ermitteln.  |
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