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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Antragsregelung bei Hartz-IV PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dietmar Hamann   
Mittwoch, den 19. Januar 2011 um 07:46 Uhr

Katja Kipping, stellvertretende Vorsitzende der Partei DIE LINKE erklärte zum heutigen Urteil des Bundessozialgerichts, dass Hartz-IV-Beziehende nur mit einem Folgeantrag zum Ende des Bewilligungszeitraums weiterhin Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen hätten, folgendes:

"Diese Regelung ist bürokratisch und entbehrlich. Statt die Bürokratie auf die Spitze zu treiben, sollten die Fachkräfte zu Beratung der Betroffenen über ihre Rechte, zur Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche und zur zeitnahen Bearbeitung von Widersprüchen eingesetzt werden. Entbehrlich ist diese Regelung, weil Hartz-IV-Beziehende sowieso mögliche Veränderungen ihrer Einkommenssituation melden müssen."

 

 

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