Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Eine lustige Einkommensgeschichte |
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| Geschrieben von: Klaus Baum |
| Donnerstag, den 27. Januar 2011 um 08:01 Uhr |
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oder Was so alles als Einkommen bei Hartz-IV-Empfängern angesehen wird …. von Klaus Baum …. als ich neulich in der Straßenbahn am Fahrkartenautomaten eine Ticket für 2 Euro 40 kaufen musste, um zum Arbeitsamt zu kommen, hatte ich nur zwei 2-Euro-Münzen in der Tasche. Die warf ich also in den Automatenschlitz: Die Karte wurde ausgedruckt und das Wechselgeld von 1,60 Euro kam auch ordnungsgemäß aus dem Automaten heraus. Mein Pech jedoch war, dass ein Sozialkontrolleur neben mir stand. Er sagte, die 1,60 wären Einkommen, und die müsste ich gleich morgen bei der ARGE melden. Er notierte sich noch meine Personalien und ging davon. |
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Kommentare
Fungieren die (Un)sozial-Kontrolleure inzwischen auch schon als Alltags-Begleitpersonen für Leisungsempfäng er?
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