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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Hartz IV – Hände weg von ehrenamtlichen Aufwandsentschädigungen PDF Drucken E-Mail
Freitag, den 04. Februar 2011 um 13:09 Uhr

Schwerin (pm) – Der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier, hat sich in einem Schreiben an Bundesarbeitsministerin von der Leyen gegen Pläne gewandt, zukünftig Aufwandspauschalen aus ehrenamtlicher Tätigkeit für Bezieher von Leistungen nach SGB II (Hartz IV) nur noch in Höhe von 100 Euro anrechnungsfrei zu stellen.

“Bisher wurde ein Betrag in Höhe von 175 Euro nicht auf Leistungen nach SGB II angerechnet und bei dieser Regelung sollte es nach meiner Überzeugung auch bleiben”, so Innenminister Caffier.

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