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Für ein umfassendes Streikrecht

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Verfassungsgericht soll bei Hartz IV eingreifen PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, den 10. Februar 2011 um 10:36 Uhr

Nach geplatzten Gesprächen erwägen Sozialgerichte, Karlsruhe anzurufen. Sachsen-Anhalt will im Bundesrat nicht für die Hartz-IV-Reform stimmen.

Das Bundesverfassungsgericht wird sich möglicherweise schon bald erneut mit Hartz IV befassen müssen. Nach dem vorläufigen Scheitern der Verhandlungen über die Pläne von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ist nach Einschätzung von Jürgen Borchert, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Hessen, die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Sozialgerichte das Bundesverfassungsgericht anrufen. In der Nacht zu Mittwoch waren Regierung und Opposition ohne Einigung auseinandergegangen und hatten sich anschließend gegenseitig die Schuld für das Scheitern gegeben.

Borchert weist darauf hin, dass wegen des Karlsruher Hartz-IV-Urteils vom Februar 2010, das eine Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze bis Ende 2010 gefordert hatte, nach wie vor kein verfassungsgemäßer Zustand herrsche. "Wenn ein Betroffener sein Existenzminimum einklagt, müsste nach meiner Überzeugung jedes Sozialgericht wegen der Regelbedarfe den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorlegen", sagte Borchert der Süddeutschen Zeitung.

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