Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Begründung der harten Haltung bei Hartz-IV |
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| Geschrieben von: Dietmar Hamann |
| Sonntag, den 13. Februar 2011 um 13:30 Uhr |
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Am gestrigen Samstag auf einem Parteitag der Berliner CDU verteidigte die Bundeskanzlerin und Parteivorsitzende die Haltung der schwarz-gelben Bundesregierung im Streit über die Hartz-IV-Reform: «Dabei geht es genau um die Frage: Lohnt es sich, Arbeit wieder aufzunehmen? Ist Hartz IV eine Brücke, oder ist Hartz IV ein Lebenszustand, in dem man sich bequem einrichten kann?», sagte Merkel. «Unser Ziel heißt: Arbeit für alle, und nicht möglichst viel Hartz IV für alle.» Diese Aussage ist deshalb so interessant, weil sie eben gerade beweist, dass die Berechnungsgrundlage für die Hartz-IV-Regelsätze nicht dem tatsächlichen Bedarf einer Lebensführung entsprecht, sondern eine restriktive Maßnahme gegenüber den ärmsten in unserer Gesellschaft darstellt. Diese Haltung ist weder mit den vorliegenden EU-Verträgen, mit der Menschenrechtskonvention oder mit dem Grundgesetz vereinbar. Schlussfolgerung: Frau von der Leyen hat gelogen. |
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