Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Geschacher geht weiter |
|
|
|
| Geschrieben von: Dietmar Hamann |
| Donnerstag, den 17. Februar 2011 um 08:41 Uhr |
|
Nach anfänglichem Optimismus, zu einer Einigung beim Streit um die Hartz-IV-Regelsätze zu kommen, taucht nun wieder ein neuer Aspekt auf. Um irgendwie die Kurve zu kriegen versucht man nun, eine "Erhöhung" mit der Inflationsrate zu begründen. Immer wieder wird deutlich, dass es offensichtlich nur eine Berechnungsgrundlage gab: Eine vorgegebene Größe. Die ist zwar der Finanzlage geschuldet und das ist verständlich, weil die vorhandenen Mittel in die falschen, durch Lobbyinteressen gelenkten Kanäle fließen. Es gibt trotz Pisa noch Leute, die rechnen können:
Also, was soll uns hier verkauft werden? Ich kann mich nur der Meinung von Volker Pispers, zu hören im vorangegangenen Beitrag anschließen. |
© 2010 Armutsnetzwerk | administrated by Hamann Webdesign
Creative Commons
Kommentare
Auch bleibt völlig unerwähnt, mit welchen Verschärfungen des SGB II die Betroffenen eine Erhöhung bezahlen werden.
Die gesamte sogenannte Hartz-Gesetzgebung gehört umgehend abgeschafft. An ihre Stelle gehört ein repressionsfrei es Sozialeinkommen für jeden Menschen in der Bundesrepublik Deutschland, der aus welchen Gründen auch immer keine Arbeit mehr findet.
Alle Kommentare dieses Beitrages als RSS-Feed.