Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Achtung: Zensus-Interviewer |
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| Geschrieben von: Dietmar Hamann |
| Samstag, den 19. Februar 2011 um 09:51 Uhr |
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Für die ab Mai beginnende Volkszählung Zensus 2011 stellt sich folgende Sachlage dar: Durch ihre Tätigkeit erzielen Interviewer sogenannte zweckbestimmte Einnahmen. Zwar werden diese grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet, „bei der Aufwandsentschädigung für Erhebungsbeauftragte für den Zensus 2011 handelt es sich aber um Einnahmen im Sinne von Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen“, so der Pressesprecher. Die Folge: Für diese Einnahmen liegt nur eine Zweckbestimmung im Rahmen des tatsächlichen Aufwandes vor. Damit könnten die Interviewer lediglich Kosten wie Dienstfahrten geltend machen, der übrige Verdienst würde voll auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet. Das bedeutet, dass maximal 179,50 Euro ausgezahlt werden können. Das entspricht dem halben Hartz-IV-Regelsatz. Bleiben die Interviewer in diesem monatlichen Rahmen, wird ihr Hartz-IV-Bezug von Gesetzes wegen keiner zusätzlichen Prüfung unterzogen. Wird diese Richtgröße jedoch von den Interviewern überschritten, prüft das Jobcenter, ob neben dieser Einnahme der volle Arbeitslosengeld-II-Bezug gerechtfertigt ist oder das Arbeitslosengeld entsprechend gekürzt wird. Quelle: Sebastian Stöber,Torgauer Zeitung |
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