Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Hartz-IV-Kompromiss kann nur ein Zwischenschritt sein |
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| Dienstag, den 22. Februar 2011 um 06:26 Uhr |
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Pressemitteilung Die Hartz-IV-Einigung ist ein enttäuschender politischer Kompromiss. Hartz IV wird damit nicht armutsfest gemacht und kann weiter als Subventionsprogramm für Dumpinglöhne missbraucht werden. Die Einigung kann allenfalls ein Zwischenschritt sein. Vor allem die Blockade der Koalition bei der gleichen Bezahlung von Leiharbeitern ist und bleibt ein Skandal. Es sind zwar einige Verbesserungen, vor allem bei Bildungspaket und den Mindestlöhnen, erreicht worden. Die Einigung zum Regelsatz folgt aber ganz offensichtlich den Vorgaben des Bundesfinanzministers. Wir haben große Zweifel, ob die Regelsätze den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügen und fordern die Einsetzung einer gesellschaftlichen Kommission, um ein armutsfestes Existenzminimum festzulegen. Es ist skandalös, dass die Koalition, vor allem die FDP die Gleichbehandlung von einer Million Leiharbeitern noch immer blockiert und so Lohndumping fördert. Gerade deshalb ist dieser Kompromiss noch keine Lösung. Es ist auch nicht vertretbar, dass die Koalition den Kommunen große Versprechungen macht, aber die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Zeche zahlen und die Grundsicherung im Alter aus Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden soll. Der Bund genehmigt sich schon seit Jahren völlig unzulässig fünf Milliarden Euro aus der BA-Kasse und leitet diese Sozialbeiträge direkt in den Bundeshaushalt um. Diese Zweckentfremdung von Beitragsmitteln muss ein Ende haben und darf nicht noch ausgeweitet werden. |
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