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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Hartz, eine Schadensbilanz PDF Drucken E-Mail
Dienstag, den 22. Februar 2011 um 07:32 Uhr

Um bessere Beschäftigungschancen für die 4,7 Millionen Menschen, die auf die staatliche Hilfe zur Sicherung ihres Existenzminimums angewiesen sind, ging es im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zuletzt nicht mehr. Unter dem Schock der Wahlniederlage in Hamburg, wollte die Union - im Vermittlungsverfahren zunehmend gespalten zwischen Landes- und Bundesinteressen - nur noch rasche Ruhe. So gab die Bundeskanzlerin der SPD und den Unionsministerpräsidenten in der Kernfrage nach, der Höhe des Regelsatzes. Der steigt nun doch über jene fünf Euro hinaus, die Arbeitsministerin Ursula von der Leyen angeblich exakt nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts errechnen ließ. Plötzlich sind weitere drei Euro auch noch im Sinne der Richter. Um das Gesicht der Ministerin zu wahren, werden diese erst Anfang 2012 ausgezahlt, zusammen mit einem noch zu ermittelnden Inflationsausgleich. Das ist nicht glaubwürdig und transparent. Ob es wenigstens gerichtsfest ist, muss sich noch erweisen.

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