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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Zu wenig, zu spät PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, den 24. Februar 2011 um 07:30 Uhr

Der Hartz-IV-Kompromiss leidet an schwarz-gelber Knausrigkeit. Und Kinder in Problemfamilien werden weiterhin zu wenig gefördert.

Eigentlich ist das Politik zum Abgewöhnen: Fünf Jahre haben drei Familien gebraucht, um über alle Instanzen hinweg ein höchstrichterliches Urteil zu Hartz IV zu bekommen. Danach dauerte es fast ein Dreivierteljahr, bis die Regierung auf die Schelte der Richter hin einen neuen Gesetzentwurf vorlegte. Es folgten noch einmal Monate voll undurchsichtigen Geschachers um das Arbeitslosengeld II, um Mindestlöhne, Leiharbeit und die Frage, wer die Hilfe für arme Rentner bezahlt. Und am Ende von alldem kommt für die Arbeitslosen kaum etwas Zählbares heraus – am allerwenigsten für die Kläger selbst, die inzwischen mehrheitlich gar nicht mehr Hartz IV beziehen. Geht es noch schwerfälliger, noch verschlungener?

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