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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Stromkosten bis zu 35 Prozent über Hartz-IV-Anteil für Strom PDF Drucken E-Mail
Freitag, den 25. Februar 2011 um 06:51 Uhr

München — Arbeitslose müssen auch nach der Erhöhung des monatlichen Hartz-IV-Regelsatzes oft deutlich mehr für Strom bezahlen, als dies der Regelsatz vorsieht. Die Kosten liegen in der Spitze um 35 Prozent über dem vorgesehenen Hartz-IV-Anteil und im Bundesdurchschnitt 26 Prozent darüber, wie das Vergleichsportal Check24 am Donnerstag in München mitteilte. Demnach zahlt ein Hartz-IV-Empfänger mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 1500 Kilowattstunden monatlich 37 Euro für Strom; der Anteil für Strom am Hartz-IV-Satz liegt aber auch nach der nun beschlossenen Anhebung um fünf Euro bei rund 29 Euro im Monat.

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