Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Gegen Langzeitarbeitslosigkeit |
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| Geschrieben von: Dietmar Henning |
| Freitag, den 25. Februar 2011 um 09:45 Uhr |
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Die Bundesregierung und die SPD haben sich in der Nacht zum Montag nach fast neunwöchigen Verhandlungen auf eine Reform der Hartz-IV-Gesetze geeinigt, die eine zweistufige Erhöhung der monatlichen Regelsätze um insgesamt acht Euro beinhaltet. Schaut man genau auf die Einigung und rechnet die schon längst beschlossenen Kürzungen bei den Langzeitarbeitslosen dagegen, ist der so genannte Kompromiss ein weiterer sozialer Einschnitt für die Betroffenen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband nannte das Geschacher „die erbärmlichste Farce, die die deutsche Sozialpolitik je erlebt hat“. Die Empörung, die daraus spricht, ist mehr als verständlich. Aber der Kompromiss ist weit mehr als eine Farce. SPD und Bundesregierung haben unmissverständlich klar gemacht, dass sie gewillt sind, die Milliardenkosten der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Arbeiterklasse und deren schwächsten Teil abzuwälzen, die fast fünf Millionen Hartz-IV-Empfänger und ihre etwa zwei Millionen Kinder. Regierung und SPD haben sich darauf verständigt, dass der monatliche Regelsatz für Erwachsene rückwirkend zum 1. Januar 2011 um fünf Euro auf 364 Euro steigt. Zu Beginn des kommenden Jahres soll es dann weitere drei Euro geben. Die Regelsätze für Kinder bleiben unverändert bei 215 Euro (unter 6 Jahre), 251 Euro (6 bis 13 Jahre) und 287 Euro (14 bis 18 Jahre). Auch die beschlossene Regelsatz-Kürzung für schwerbehinderte Menschen, die gemeinsam mit anderen Familienmitgliedern in einer Bedarfsgemeinschaft leben, von 359 auf 287 Euro, wird nicht widerrufen sondern lediglich „geprüft“. |
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