Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Dr. Matthias Miersch,MdB zum Kompromiss Bundestag/Bundesrat über Neugestaltung Grundsicherung etc. |
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| Geschrieben von: Dr. Matthias Miersch |
| Dienstag, den 01. März 2011 um 09:42 Uhr |
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In den letzten Wochen wurden die Verhandlungen über Grundsicherung, Arbeitslosengeld II, Mindestlöhne, Leiharbeit etc. zur Geduldsprobe, die gerade für die Betroffenen an die Grenze des Erträglichen ging. Umso größer war der Einigungsdruck. Es ist nun zu einem Kompromiss gekommen, der erneut danach beurteilt werden kann, ob „das Glas halb voll oder halb leer“ ist. Ich habe dem Kompromiss zugestimmt, da vor allem die Vorteile der verschiedenen Regelungen überwiegen und das Vertrauen in die Politik weiter massiv gelitten hätte, wenn es erneut keine Einigung gegeben hätte. Hier ein paar Stichpunkte: Im Sicherheitsdienstleistungsgewerbe sowie in der Aus- und Weiterbildungsbranche konnten Mindestlöhne vereinbart werden. Für den Bereich der Zeitarbeit gilt künftig eine Lohnuntergrenze in Höhe des jeweiligen tariflichen Mindestlohnes. 1,2 Millionen Menschen werden direkt von diesen Regelungen profitieren. Man kann - so denke ich – an diesen Beispielen unseren Erfolg an den Verhandlungen erkennen. Ich will dennoch nicht verschweigen, dass hinsichtlich des Regelsatzes weiter verfassungsrechtliche Bedenken von Fachseite vorgebracht werden. Dieses muss die Regierung verantworten, da sie zu weiteren Zugeständnissen nicht bereit gewesen ist. Mehr als ärgerlich ist auch die Verweigerungshaltung von Schwarz-Gelb beim Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Dennoch kann das nach meiner Einschätzung nicht dazu führen, die aufgezeigten Verbesserungen weiter aufzuschieben bzw. die Realisierung zu riskieren.   |
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