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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Dr. Matthias Miersch,MdB zum Kompromiss Bundestag/Bundesrat über Neugestaltung Grundsicherung etc. PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dr. Matthias Miersch   
Dienstag, den 01. März 2011 um 09:42 Uhr

In den letzten Wochen wurden die Verhandlungen über Grundsicherung, Arbeitslosengeld II, Mindestlöhne, Leiharbeit etc. zur Geduldsprobe, die gerade für die Betroffenen an die  Grenze des Erträglichen ging. Umso größer war der Einigungsdruck. Es ist nun zu einem Kompromiss gekommen, der erneut danach beurteilt werden kann, ob „das Glas halb voll  oder halb leer“ ist. Ich habe dem Kompromiss zugestimmt, da vor allem die Vorteile der verschiedenen Regelungen überwiegen und das Vertrauen in die Politik weiter massiv  gelitten hätte, wenn es erneut keine Einigung gegeben hätte. Hier ein paar Stichpunkte:

Im Sicherheitsdienstleistungsgewerbe sowie in der Aus- und Weiterbildungsbranche konnten Mindestlöhne vereinbart werden. Für den Bereich der Zeitarbeit gilt künftig eine Lohnuntergrenze in Höhe des jeweiligen tariflichen Mindestlohnes. 1,2 Millionen Menschen werden direkt von diesen Regelungen profitieren.
- Bei der Frage „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ blieb Schwarz-Gelb leider bei ihrer Blockadehaltung. Hier wird in den kommenden Monaten weiter Druck gemacht werden  müssen.
- Beim Arbeitslosengeld II wurde neben dem rückwirkenden Anstieg zum 1. Januar um fünf Euro eine weitere Sonderanpassung um drei Euro zum 1. Januar 2012 erreicht. Daneben wurde erreicht, dass z. B.
Aufwandsentschädigungen im Sportverein bis zu 175 Euro nicht mehr vom Regelsatz abgezogen werden. Auch wurde die Berücksichtigung der Warmwasserkosten erreicht, was Frau von der Leyen schlicht vergessen hatte.
- Mit dem „Bildungs-und Teilhabepaket“ konnten im Vergleich zum Entwurf deutliche Verbesserungen erreicht werden, so dass nun auch Kinder von Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfängern einbezogen sind.
Zuständig sind nunmehr die Kommunen, was Bürokratie vermeidet und die Dinge von den Stellen regeln lässt, die auch die Kompetenz haben. Zudem werden 3000 zusätzliche Sozialarbeiterstellen geschaffen – zunächst bis 2013 befristet. Es sind also erste Schritte eingeleitet worden, die zusammen mit dem rot-grünen Ganztagsschulprogramm und kommenden Maßnahmen nach einem Regierungswechsel in den kommenden Jahren zu einem wirklichen Konzept werden können und müssen.
- Entscheidend für die Kommunen ist die vereinbarte Entlastung, indem der Bund u.a. die Kosten für die Grundsicherung im Alter beginnend 2012 um 1,2 Milliarden Euro aufwachsend bis 2014 zur vollen Jahressumme von 4 Milliarden Euro übernimmt. Wollte Schwarz-Gelb diese Entlastung noch mit vergifteten Vorbedingungen für die Kommunen verbinden (z. B. Abschaffung der Gewerbesteuer), haben wir nun eine wirkliche Entlastung der Kommunen erreicht, indem der Bund für seine Verantwortlichkeiten auch einsteht.

Man kann - so denke ich – an diesen Beispielen unseren Erfolg an den Verhandlungen erkennen. Ich will dennoch nicht verschweigen, dass hinsichtlich des Regelsatzes weiter  verfassungsrechtliche Bedenken von Fachseite vorgebracht werden. Dieses muss die Regierung verantworten, da sie zu weiteren Zugeständnissen nicht bereit gewesen ist. Mehr als ärgerlich ist auch die Verweigerungshaltung von Schwarz-Gelb beim Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Dennoch kann das nach meiner Einschätzung nicht dazu führen, die aufgezeigten Verbesserungen weiter aufzuschieben bzw. die Realisierung zu riskieren.

 

 

 

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