Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Angst vor Hartz IV und Leiharbeiter-Jobs |
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| Mittwoch, den 02. März 2011 um 09:45 Uhr |
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Die Angst vor Hartz IV veranlasst immer mehr Arbeitnehmer, für den Erhalt ihres Jobs mit juristischen Mitteln zu kämpfen. Darauf weist Hans-Martin Wischnath vom DGB-Rechtsschutz hin.
In wirtschaftlich besseren Zeiten waren gekündigte Arbeitnehmer eher bereit, gegen eine Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis auszusteigen. Inzwischen jedoch, so weiß Hans-Martin Wischnath, der Göppinger Rechtssekretär der Rechtsschutz GmbH des Deutschen Gewerkschaftsbundes, wird um den Erhalt des Arbeitsplatzes gekämpft. Den Grund dafür nennt er in seinem jetzt vorgelegten Jahresbericht 2010: Zum einen sei es die Angst, keinen neuen Job zu finden und als Hartz-IV-Bezieher sein Leben fristen zu müssen, zum anderen aber fürchte mancher, als Leiharbeiter zu Jobs gezwungen zu werden, "die es einem nicht ermöglichen, ohne zusätzliche staatliche Leistungen unter halbwegs vernünftigen Umständen" über die Runden zu kommen. [weiter bei Südwestpresse] |
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