Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Warmwasserkosten, Hartz IV und die Belastung der Kommunen |
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| Geschrieben von: Dietmar Hamann |
| Dienstag, den 08. März 2011 um 09:20 Uhr |
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Am 8. März 2011 schreibt der Schwarzwaldbote aus Villingen-Schwenningen in senem Artikel "Hartz IV belastet Kommune": "Dadurch, dass die Warmwasserkosten künftig nicht mehr aus den Regelsätzen zu bezahlen sind, sich die Regelsätze aber deshalb nicht verringern, bleibt den Hilfebeziehern mehr Geld zur Verfügung. Im Endeffekt ist das eine wesentlich höhere Regelsatzerhöhung als die bisher kommunizierte von fünf, beziehungsweise acht Euro", meint die Verwaltung. Das ist eine sehr komische Rechnung, denn die Warmwasserkosten wurden bisher vom Regelsatz abgezogen. Eine Erhöhung des Regelsatzes ist das also nicht. Sollten sich hingegen die bisherigen Kosten für die Unterkunft durch die Warmwasserkosten über den kommunal festgelegten Regelsatz hinaus bewegen, müssten die Hartz-IV-Empfänger das aus dem Regelsatz, der für den Lebensunterhalt vorgesehen ist, bezahlen. Die Festlegung mit den Warmwasserkosten war schon in der Vergangenheit aus diesem Grunde falsch. Es kann doch nur eins gelten: Sachgerechte Ermittlung der Kosten für ein Leben in Würde und mit gesellschaftlicher Teilhabe. Das ist auch mit dem neuen Regelsatz nicht gelungen.  |
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