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Gericht verbietet Lotto-Verkauf an Hartz IV-Bezieher – Erwerbslose outen sich nun! PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, den 09. März 2011 um 23:05 Uhr

Bonn/Köln – Das Kölner Landgericht hat mit einer einstweiligen Verfügung der Westlotto GmbH verboten, Hartz IV-Spielern Spielscheine zu verkaufen. Gerichtssprecher Dirk Eßer bestätigte einen entsprechenden Bericht der “Westdeutschen Zeitung”. Das Erwerbslosen Forum Deutschland hält das für eine absurde und skurrile Entscheidung. Deshalb werden ab heute Hartz IV-Bezieher aufgefordert, sich im Internetforum öffentlich zu outen. „Wir wollen doch mal sehen, wie schnell dann so eine diskriminierende Entscheidung ad absurdum geführt wird und schnellst möglichst kassiert wird“, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.

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Bild: Michael Andre May / pixelio.de

Unter dem Titel: „Ich habe West-Lotto gespielt und bin Hartz IV“ (http://www.elo-forum.org/news-diskussionen-tagespresse/70302-habe-west-lotto-gespielt-hartz-iv.html) können sich seit heute Abend Hartz IV-Bezieher zu ihrem Lotto-Spiel bei West-Lotto bekennen. Konkret wurde Westlotto auferlegt, keine Spiel- oder Wettscheine oder Rubbellose zu verkaufen an Personen, die “Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger sind”, zitiert die „Westdeutschen Zeitung“ aus dem Beschluss des Landgerichts. Bei einer Zuwiderhandlung droht das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monaten Haft an.

Die einstweilige Verfügung war von einem privaten Glücksspielanbieter mit Geschäftssitz auf Malta beantragt worden, der in Deutschland Sportwetten anbietet. „Wenn dieser Wettanbieter meint, er müsse auf dem Rücken von Hartz IV-Betroffenen seine Konkurrenz ausschalten, weiß er anscheinend nicht, dass seine Instrumentalisierung und Diskriminierung von Hartz IV-Beziehern, für ihn Folgen haben wird, die er sich so dann nicht gewünscht hätte. Aber auch das Kölner Landgericht muss sich fragen lassen, ob diese Entscheidung noch eine Nachwehe des Karnevals ist oder man Hartz IV-Bezieher zur nicht zugehörigen Kaste zählt“, so Behrsing weiter.

Quelle: Prekaer.Info vom 9.3.2011

 

 

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