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Deckungslücke bei privat krankenversicherten ALG-II-Beziehern PDF Drucken E-Mail
Samstag, den 12. März 2011 um 08:42 Uhr

Berlin: (hib/AHE/KRU) Privat krankenversicherte Bezieher von Arbeitslosengeld II bekommen rückwirkend zum 18. Januar ihren Beitrag zu ihrer privaten Krankenversicherung bis zur Höhe das halben Basistarifs durch die Grundsicherungsträger erstattet. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/4962 ) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (17/4709 ) hervor.
Nach Angaben der Linken wird den betroffenen ALG II-Beziehern durch die Grundsicherungsträger bisher lediglich ein Zuschuss von 126 Euro gewährt, während sie für ihre private Krankenversicherung etwa 290 Euro zahlen müssten. Das Bundessozialgericht habe am 18. Januar 2011 festgestellt, dass die bisher geltenden Regelungen das verfassungsmäßig garantierte Existenzminimum verletzen würden.
Betroffen sind laut Antwort schätzungsweise 28.000 Bezieher von ALG II, die Bundesregierung rechnet mit maximalen Mehrkosten von rund 50 Millionen Euro pro Jahr durch die Neuregelung.

 

 

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