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Für ein umfassendes Streikrecht

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Hartz-IV: Pflicht zur Bildung von Rücklagen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: schnakenhascher   
Montag, den 28. März 2011 um 06:24 Uhr

Paragraph 20 Abs. 1 S. 4 SGB II: ALG II-Bezieher werden verpflichtet, Rücklagen für unregelmäßige Bedarfe zu bilden.

Nachdem man nun ALG-II-Beziehern die Zigarette absprach, die Flasche Bier verwehrte und großzügigerweise 5 Euro mehr gibt, lässt der nächste Irrsinn nicht länger auf sich warten.

Bundespräsident Christian Wulff hat den neuen Hartz-IV-Regelungen per Unterschrift zugestimmt.

Hartz-IV-Betroffene sind künftig verpflichtet, von 364,00 Euro Rücklagen zu bilden. Das heißt also, trotz steigender Lebensmittelpreise, steigender Energiekosten, steigender Wohnungskosten müssen nun beispielsweise Alleinstehende (Singles) 52 Euro im Monat für Anschaffungen und Reparaturen zurücklegen. Tun sie das nicht, können diese 52 Euro einbehalten werden.

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Kommentare  

 
0 #1 08hacki 2011-03-28 08:58
Politische Willkür und Bürokraten Wahnsinn - NEIN DANKE!

http://www.wolfsrebellen.eu/f223t810-verstand-und-herz-statt-hartz.html
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