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Das Ehrenamt kann teuer werden PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Robert Meyer   
Samstag, den 02. April 2011 um 07:57 Uhr

Durch die Reform der Hartz-IV-Gesetzgebung zum 1. April werden zukünftig Leistungsberechtigte benachteiligt, welche einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen und zudem weitere Einnahmen aus einer Erwerbsarbeit beziehen: Aufwandsentschädigungen werden als Einkommen auf die Regelleistung angerechnet.

Die neuen Hartz-IV-Bestimmungen enthalten nach Ansicht der LINKE-Parlamentarier Katja Kipping, Matthias Birkwald und Michael Leutert einen zusätzlichen Pferdefuß. Aus Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen gehe klar hervor, dass – anders als behauptet – Aufwandsentschädigungen für Ehrenämter weiterhin auf das Einkommen angerechnet würden. Dabei hatte es noch in einer Bundesrats-Erklärung vom Februar dieses Jahres geheißen, dass »Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten nicht mehr auf den Regelsatz angerechnet« werden sollen. Laut den Linkspolitikern ist dies aber nicht nur weiterhin der Fall – die neuen Regeln seien am Ende sogar noch schärfer.

Künftig würden Ehrenamts-Entschädigungen nämlich wie Erwerbseinkommen behandelt und somit auf die monatliche Regelleistung angerechnet. Zwar gelte für derartige Einnahmen nun ein fester Freibetrag von 175 Euro. Doch Hartz-IV-Bezieher, die sich darüber hinaus mit einer geringfügigen Beschäftigung ein Zubrot verdienen, werden deutlich schlechter gestellt, da die Einnahmen aus dem Ehrenamt beim Gesamteinkommen mitberechnet werden.

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