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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionsregelung PDF Drucken E-Mail
Sonntag, den 03. April 2011 um 10:13 Uhr

Liebe Unterstützer/innen des Aufrufs für ein Sanktionsmoratorium,

Nachdem wir im letzten Kurz-Info u.a. über einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag auf Aussetzung des Sanktionsparagrafen berichtet haben, weisen wir in dieser Ausgabe auf einen Antrag der Partei DIE LINKE auf Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionsregelung hin. Des Weiteren informieren wir über eine kritische Dissertationsschrift zu Totalsanktionen gegen junge Erwachsene. Und berichten über den Skandal, dass willkürliche Totalsanktionen selbst gegen Hochschwangere angeordnet werden. Das alles hat die politisch Verantwortlichen nicht gehindert, mit der Novellierung des Sozialgesetzbuchs II (SGB II) auch die Sanktionsregelungen zu verschärfen.
Die Empörung darüber gibt hoffentlich allen SanktionsgegnerInnen neue Energie für Aktivitäten zugunsten der Moratoriumsforderung.

Mit Frühlingsgrüßen,
die AG Sanktionen

Zum Antrag:
 

 

Kommentare  

 
+1 #1 Reinhard Hommen 2011-04-03 10:54
Da die Sanktionspraxis in den Jobcentern (Argen) zum größten Teil willkürlich ist, wäre eine Abschaffung dieser Regelung ein rein humanitärer Akt.
Man muss sich vor Augen führen, dass in der Praxis junge, unerfahrene Menschen Sanktionen verhängen, die sich der Tragweite ihrer Handlung nicht bewusst sind
Viele Menschen werden so in die Verzweiflung getrieben und zu Verzweiflungsta ten (Ladendiebstahl usw.) gezwungen. Die neue Armut in Deutschland darf nicht durch Willkürakte noch verschärft, oder gar kriminalisiert werden.
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